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   BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07   

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https://dejure.org/2009,6542
BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07 (https://dejure.org/2009,6542)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07 (https://dejure.org/2009,6542)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 3078/07 (https://dejure.org/2009,6542)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Beschränkung des Rechtsschutzes gegen vorzeitige Besitzeinweisung nach dem Hamburgischen Enteignungsgesetz auf nur eine Instanz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung auf eine Instanz in Verfahren gegen vorzeitige Besitzeinweisungen; Umfang der Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Rechtschutzes durch das Hamburgische Enteignungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07
    Jedoch dürfen die Rechtsmittelgerichte in Anwendung und Auslegung der jeweiligen Prozessordnung Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07
    Jedoch dürfen die Rechtsmittelgerichte in Anwendung und Auslegung der jeweiligen Prozessordnung Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 244 ; stRspr).
  • OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07
    Die vorzeitige Besitzeinweisung setzt ferner die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung voraus (§ 7 Abs. 1 Satz 2 WFEG), die enteignungsbetroffene Eigentümer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses und der Plangenehmigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEFG auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 3 GG (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 9. August 2004 - 2 Bs 300/04 -, NVwZ 2005, S. 105 ) - deshalb auch mit Wirkung für die vorzeitige Besitzeinweisung einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen können.
  • VG Hamburg, 29.01.2018 - 15 K 6234/17

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Verlängerung der Start-

    Eine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 17. Februar 2009, 1 BvR 3078/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2009 - L 7 SO 3838/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG gewährleistet die Rechtsschutzgarantie zwar einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, die Verfassung fordert jedoch keinen Instanzenzug (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 3078/07 - NVwZ-RR 2009, 409).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2009 - L 7 SO 3372/09
    Da die Antragstellerin keine konkrete neue Unterkunft angegeben hat, in die sie umzuziehen wünscht, und daher auch weder deren Kosten noch die Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten oder die Höhe einer Mietkaution beziffern kann, fehlt es an den notwendigen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung nach § 29 Abs. 1 SGB XII. Hierdurch wird auch nicht etwa der verfassungsmäßige Anspruch der Antragstellerin auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz in Frage gestellt, wobei nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG die Rechtsschutzgarantie zwar einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt gewährleistet, die Verfassung jedoch keinen Instanzenzug fordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 3078/07 - NVwZ-RR 2009, 409).
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